Kontakt

brilliant-Sicherheitslösungen

Am Schloßpark 5
18299 Diekhof

Telefon: (03 84 55) 22 97 51
Telefax: (03 84 55) 22 97 52

E-Mail: info [at] brilliant-sicherheit.de

Zum Kontaktformular

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

der Firma brilliant-Sicherheitslösungen Inh. Monika Burghoff, Am Schloßpark 5, 18299 Diekhof (im folgenden kurz „brilliant“ genannt)

I. Allgemeines

1. Für alle - auch zukünftigen - Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, soweit schriftlich nicht etwas anderes vereinbart worden ist. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur Bestandteil eines mit brilliant abgeschlossenen Vertrages, soweit ihre Anwendbarkeit für jeden Einzelfall mit brilliant schriftlich vereinbart wurde. Abweichende Vereinbarungen, Nebenabreden sowie nachträgliche Änderungen von Verträgen sind nur wirksam, wenn sie von brilliant schriftlich bestätigt werden. Mündliche Erklärungen und Vereinbarungen mit brilliant-Mitarbeitern bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Inhaberin der brilliant. Gegenbestätigungen des Bestellers mit entsprechendem Hinweis auf dessen Geschäftsbedingungen werden hiermit ausdrücklich widersprochen.

2. Aufträge werden erst durch Auftragsbestätigung durch brilliant verbindlich.

3. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich brilliant ihre eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Die Unterlagen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung von brilliant Dritten zugänglich gemacht werden und sind - wenn der Auftrag nicht brilliant erteilt wird - auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.

II. Lieferungen

1. Wird eine vereinbarte Lieferfrist aus Gründen, die brilliant zu vertreten hat, durch höhere Gewalt und Verzögerungen von Zulieferanten, nicht eingehalten, so kann der Auftraggeber nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche insbesondere solche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen.

2. Dauert die Verzögerung länger als sechs Monate, ist auch die brilliant in gleicher Weise zum Rücktritt oder Teilrücktritt berechtigt wie der Besteller. Weitergehende Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen.

3. Brilliant ist berechtigt, Teillieferungen zu den Bedingungen des Auftrages auszuführen.

4. Der Versand erfolgt zu den angegebenen Versandkosten. Die Verpackung wird nicht zurückgenommen. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald brilliant die Ware an das Transportunternehmen übergeben hat oder das Lager verlassen hat.

5. Gesondert versichert wird die Ware nur auf speziellen Wunsch und zu Lasten des Kunden.

III. Preise, Zahlungsbedingungen

1. Alle Preise verstehen sich ab Lager zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, es sei denn, sie sind als Inklusivpreise ausgewiesen. Bei Lieferfristen von mehr als 2 Monaten gelten die am Tage der Auslieferung gültigen Preise.

2. Vorbehaltlich anderweitiger ausdrücklicher Vereinbarungen sind Zahlungen spätestens bei Abholung des Kaufgegenstandes oder im Falle der Versendung bei Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer fällig.

3. Sämtliche Zahlungen sind ohne jeden Abzug auf eines der in der brilliant-Rechnung genannten Konten zu leisten.

4. Bei Nichteinlösung eines Wechsels oder Schecks werden alle offenen Rechnungen sofort ohne Abzug fällig.

5. Bei Zahlungsverzug ist brilliant berechtigt, Fälligkeitszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz- mindestens aber 10% zu erheben.

6. Dem Käufer steht ein Anrechnungsrecht nur für den Fall zu, dass die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

IV. Eigentumsvorbehalt

1. Die gelieferte Ware - Vorbehaltsware - bleibt bis zur Erfüllung aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller Eigentum der brilliant. Vorher ist Sicherungsübereignung oder Verpfändung untersagt. Für den Fall, dass der Besteller die Vorbehaltsware veräußert, gilt bereits bei Abschluss des Kaufvertrages als vereinbart, dass die aus der Veräußerung resultierende Kaufpreisforderung einschließlich der fakturierten Umsatzsteuer in voller Höhe auf brilliant übergeht. Anfallende Kosten trägt der Besteller.

2. Wird die Kaufsache mit anderen, nicht im Eigentum des Verkäufers befindlichen, Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt brilliant das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Kaufsache zu den anderen Vermischten.

V. Gewährleistung

1. Haftung für Mängel wird für Artikel und Software insoweit übernommen, als brilliant nach entsprechendem Liefernachweis auf Teile eine 24-monatige Gewährleistung ab Lieferung übernimmt. Voraussetzung: Die Geräte werden frei an brilliant gesandt. Ausgenommen von der Gewährleistung sind Verschleißteile wie z. B. Festplatten, Videoköpfe, Bildröhren und Verbrauchsmaterialien. Brilliant übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass die gelieferte Hard- und/oder Software mit der beim Anwender vorhandenen Hard-/Software oder im freien Markt erhältlichen Hard-/Software zusammen arbeitet. Der Besteller hat Mängel unverzüglich - spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen nach Eingang des Liefergegenstandes bzw. unserer Leistungen - schriftlich mitzuteilen. Nicht erkennbare Mängel sind brilliant bei Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb der Gewährleistungsfrist von 24 Monaten ab Übergabezeitpunkt bzw. ab Versanddatum, schriftlich anzuzeigen.

2. Ausgenommen von der Gewährleistung sind von brilliant nicht zu vertretene Schäden und Mängel, insbesondere durch unsachgemäßen Betrieb oder Wartung, eigenmächtige Änderungen am Liefergegenstand, sonstige kundenbedingte Störungen, höhere Gewalt oder natürlicher Verschleiß, wenn der Besteller unseren konkreten Hinweis, dass erst einer oder mehrere dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.

3. Die brilliant-Gewährleistungspflicht beschränkt sich nach brilliant-Wahl auf Ersatzlieferung, Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages), Minderung (Herabsetzung der Vergütung) oder Nachbesserung. Falls nach Ablauf einer Gewährleistungsfrist von 12 Monaten von brilliant Gewährleistung für elektronische und sonstige Teile erbracht wird, ist brilliant berechtigt, die damit zusammenhängenden Aufwendungen und Auslagen vom Besteller einzufordern.

4. Im Fall der Mängelbeseitigung trägt brilliant die Aufwendungen nur bis zur Höhe des Kaufpreises. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst eingetreten sind, ist ausgeschlossen - soweit gesetzlich zulässig. Dieses gilt nicht für Verletzungen des Körpers, der Gesundheit und des Lebens. Grundsätzlich sind Schadens- oder sonstige Ansprüche auf die jeweilige Ersatzleistung der Produkthaftpflichtversicherung der brilliant - höchstens jedoch auf den Auftragswert - beschränkt.

VI. Verschiedenes

1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Geschäftssitz der brilliant. 

2. Für den Fall der Rücknahme der Ware, ohne dass dem Kunden ein Recht auf Gewährleistung zusteht, wird eine Bearbeitungspauschale von 20% des Warenwertes vereinbart zuzüglich der Frachtkosten für die Rücklieferung, wenn diese vom Kunden unfrei zugestellt wurde. Weiterhin werden die Frachtkosten für die 1. Lieferung berechnet. Sollte nach Prüfung des eingesandten Artikels kein Defekt vorliegen, ist brilliant befugt, eine Überprüfungspauschale in Höhe von mindestens € 25,00 zzgl. tatsächlich anfallender Versandkosten und MwSt. zu erheben.

3. Angaben und Abbildungen in Prospekten, Anzeigen, Webseiten etc. sind einschließlich des Preises nur dann verbindlich, wenn dieses ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

4. Bei Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

5. Jede Änderung oder Ergänzung dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen sowie eines Auftrages bedarf zu Ihrer Gültigkeit einer schriftlichen Bestätigung der brilliant.

 

Unsere Partner

Partner Logo Leiste

Brilliant Sicherheitslösungen auf Facebook